
AW: Falschangaben bei Gewinnspiel
Wenn man eine Seite gründet, in der man etwas gewinnen kann indem man Werbung anklickt und damit der besitzer verdient - Aber durch das Klicken nichts gewinnt, weil der Beitzer Falschangaben getätigt hat. D.h. Man klickt auf diese Werbung und man kann nix gewinnen, nur der besitzer hat gewinn davon.
Ist das rechtlich erlaubt?
Dies würde ich strafrechtlich unter dem Stichwort Betrug sehen:
STGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich ... einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher ... Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn der Besitzer dazu schreibt, das diese aktion Aktuell nicht aktiv ist aber der Text, wo da steht das man durch das klicken etwas gewinnen kann groß darüber steht, ist dies Rechtlich erlaubt?
Das würde ich als Versuch bezeichnen. Schließlich könnte der Betrewiber der Seite das ja auch einfach entfernen. Will er aber nicht, weil er versiuchen will, andere übers Ohr zu hauen. Ob es klappt oder der eine oder andere vielleicht doch die Bemerkung liest, kann dahingestellt bleiben.
Der Besitzer möchte dann damit doch ausdrücken das man zurzeit nichts gewinnen kann!
Wie gesagt, er könnte die Werbung ja auch entfernen. Und der Wille die Leute mit falschen Angaben zu ködern ist ja gegeben ...