Guten Tag,
ich habe mal eine frage: Wie der Paragraph heißt in dem es steht, dass die abgebildete Person auf einem Foto zustimmen muss, dass man ihr Foto ins Netz stellt.
MfG.
Strauss.
Guten Tag,
ich habe mal eine frage: Wie der Paragraph heißt in dem es steht, dass die abgebildete Person auf einem Foto zustimmen muss, dass man ihr Foto ins Netz stellt.
MfG.
Strauss.
Geht zum einen aus dem § 22 des Kunst Urhebergesetzes (KunstUrhG) und eben aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hervor. Der 22 ist aber die entsprechende Norm.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
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danke...und gibt es da auch ieinen bestimmten paragraphen fürs internet den man benutzt???
MfG
Strauss.
Nein, der § 22 deckt doch alles ab, steht schließlich "öffentlich zur Schau stellen", ist im Internet ja der Fall.
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