
AW: Person B vom Amt will Geld.
Wenn Person A z.b ein Vorsprechen hätte wie könnte er sich Person B gegenüber verhalten?
Person A sollte sich vorbereiten und alle Belege mitnehmen. In dem Gespräch wird B dann wohl auch seine Unterlagen vorlegen. Wenn nicht sollte A den Nachweis der Summe fordern. Wenn etwas vom AMT gefordert wird, müssen auch entsprechende Belege vorhanden sein und man kann Einsicht fordern.
Könnten die Kontoauszügen schon als Beweis reichen, oder hat E**y solch einen Stellenwert ? das die 31.000€ beweis genug sind und Person A evntl sein komplettes leben verbaut obwohl er undschuldig ist ?
Die Belege müssen vorhanden sein. Und wenn von Seiten der Plattform entsprechende Nachweise gebracht wurden, wird es wohl so sein. Wenn da irgendwas nicht passt kann man das sehen.
kann Person B was berechnen obwohl kein Geldeingang auf dem Konto von Person B ist sondern nur die E**y-Auktion existiert ?
Ja, da das Geld auch anderweitig bezahlt sein könnte (Bar, Paypal ...). Entscheidend ist der geschäftliche Vorgang, nicht ob B das Geld bekommen hat. Sprich: Wenn eine Firma eine Rechnung stellt, zählt das als Einnahme und muss versteuert werden. Ob die Firma die Rechnung verschickt, die Ware liefert, Geld kassiert ... ist völlig egal. Es sei denn, die Firma kann eine Gutschrift vorweisen.
Das zu den Fragen. Und ansonsten:
Person B vom Amt will Geld.
Person B macht nur seinen Job. Nicht er will das Geld, er erfüllt nur die gesetzlichen Vorgaben zur Steuer. Person B ist vielleicht der Übermittler der "schlechten Nachricht" nicht aber der Verursacher. Und so sollte man sich ihm gegenüber auch verhalten. Wenn man nachweisen kann, dass die Annahmen falsch sind, wird Person B seinen Job weitermachen und die Angaben korrigieren ...
Aber Person A hat in dieser Zeit nur c.a 200 Private Auktionen betrieben ... Und angenommen es sind alles Privatauktionen von Person A gewesen…
Und genau darauf begründet sich die Annahme zum gewerblichen Handeln. Das ist nicht mehr der Verkauf "privater" Sachen - das sieht schon verdammt nach Handel aus (Ankauf für den Verkauf). Was ich auch nachvollziehen kann, da sehr viele versuchen, auf diese Art und Weise die Steuer zu umgehen, zum Leidwesen aller ehrlichen Steuerzahler ...
Es müssten dann auch selbstersteigerte Artikel einbezogen werden .
Sicherlich muss das. Das sind ja auch Umsätze (siehe oben, die Rechnung der Firma). Wenn A so "dumm" ist dies zu tun ...
Natürlich könnte A vor seinem Gang zum AMT auch einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt konsultieren ...