Ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Rechnung per Post zu schicken, wenn der Kunde aufgrund einer gelöschten Emailadresse auf eletronischem Weg nicht erreichbar ist?
Macht es einen Unterschied, wenn in den AGB steht, dass die Rechnung nur per Email versendet wird, eine schriftliche Rechnung jedoch gegen Aufpreis auf Wunsch des Kunden möglich ist? Und wie gestaltet sich der Fall, wenn bei der Bestellung gar keine Möglichkeit gegeben wird, zwischen den Versandarten zu wählen?
Vielen Dank!