Hallo,
darf jemand ein selbst erstelltes Bild, welches mit einem Bildbearbeitungsprogramm wie z.B. Photoshop (keine Raubkopie, sondern gekauft) kommerziell vermarkten? Oder werden dennoch Urheberrecht bzw. andere Rechte verletzt?
Gruß, Bedde
Hallo,
darf jemand ein selbst erstelltes Bild, welches mit einem Bildbearbeitungsprogramm wie z.B. Photoshop (keine Raubkopie, sondern gekauft) kommerziell vermarkten? Oder werden dennoch Urheberrecht bzw. andere Rechte verletzt?
Gruß, Bedde
Wenn man das Bild selbst erstellt hat, ist man selbst der Urheber. Und eigene Rechte kann man nicht verletzen
Etwas anderes, wenn ein fremdes Bild als Vorlage und Ausgangsbild der Bearbeitung verwendet wurde. Dann verstößt man ohne Zustimmung gegen das Urheberrecht des Urhebers des verwendeten Bildes.
Wieso sollte er? Wenn man das benutzte Programm legal erworben hat, ist damit alles abgegolten und warum sollte er für jedes mit dem Programm erstellte Bild einen festgelegten Betrag erhalten? Sein Beitrag zum Werk bestand schließlich nur im Herstellen der Software, diese wurde von ihm gekauft und somit erworben, was der Künstler damit anstellt, kann dem ja egal sein.ist es denn rechtlich zulässig wenn der Softwarehersteller eine Vertriebslizenz für die selbst erstellten Bilder bei kommerzieller Nutzung verlangt, also eine Gebühr für jedes erstellte Bild?
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
so dachte ich bisher auch, bis ich auf das Angebot der Firma Aquasoft stieß, für die mit ihrem Programm erstellten Diashows verlangen sie eine Vertriebslizenz -bei kommerzieller Nutzung: [URL="http://www.aquasoftware.de/Vertriebslizenzen.as"]http://www.aquasoftware.de/Vertriebslizenzen.as[/URL]
wobei doch nicht jede einzelne Show berechnet wird, sondern die
Lizenz für alle mit der Programmversion erstellten gelten soll...
Ok, nun habe ich es verstanden. Also die Lizenz bezieht sich hier nicht auf die Inhalte, Bilder/Grafiken etc., sondern auf das mit der Software erstellte Programm... oder Anwendung wie die es schreiben. Diese gewerblich bzw. öffentlich zu verwenden oder Anwendung zu verbreiten, z.B. als Download im Netz, ist ohne Lizenz nicht gestattet. Schließlich hat der Nutzer ggf. nur die Rechte an den Inhalten, nicht aber an der Anwendung die mit der Software erstellt wurde. Ist ein Unterschied zu z.B. Photoshop, wo nur ein Bild herauskommt, an denen ich meine Rechte habe. Hier habe ich noch eine Software die im Hintergrund läuft, die ich ja nicht erstellt habe und somit keine Rechte dafür geltend machen kann.
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