Hallo
Folgende Situation:
Ein Imbiss I möchte eine Homepage haben.
Da der Besitzer aber kein technisches Verständnis dafür hat beauftragt er einen Bekannten B (der sich damit auskennt).
Dieser soll bei einem Webspaceanbieter einen Account beantragen (dieser soll auf den Namen von Imbiss I laufen), die Homepage schreiben und verwalten.
Um die Homepage hochzuladen und zu verwalten, benötigt der Bekannte B logischerweise die Zugangsdaten für den Account (die er durch die Einrichtung natürlich auch hat).
Die Frage ist nun verstößt der Bekannte B damit gegen die Klausel "Die Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen"? Ist der Bekannte also die dritte Person oder nicht? Er handelt ja im Auftrag von Imbiss I.
Ich freue mich über jede Antwort
mfg
Greenworm
PS.: Der Bekannte B bekommt auch kein Geld dafür.