Hallo,
angenommen man schreibt in einem Forum über richtige Sachverhalte einer Institution und kürzt dabei die Namen der Betroffenen nur ab, z.B. Frau X. und erwähnt auch die Stadt nicht namentlich.
Kann die betroffene Institution (z.B. Stadtverwaltung), wenn sie sich dennoch anhand des Sachverhaltes erkannt und zu Unrecht behandelt fühlt, eine Aufforderung zum Widerruf mit Frist 4 Tage an den vermeintlichen Verfasser richten und dabei mit zivilrechtlicher Klage und Strafanzeige drohen.
Der Verfasser benutzt ein Kürzel als Benutzernamen und ist demnach nicht als Autor nachgewiesen.
Beispiel: "Frau X., die Leiterin aus unserer Kindereinrichtung hat gesagt: "Alle Kinder sind unwichtig, nur das geld zählt."
Vielen Dank für Infos