
AW: Nutzungsrecht an einer Domain
Der Inhaber einer Domain entscheidet über die Verwendung.
In dem Beispiel zeigt sich mal wieder, dass eine gute vertragliche Vereinbarung dieses Problem vermieden hätte.
Die Frau könnte bestenfalls über das Namensrecht der Agentur die Verwendung der Domaine untersagen - heißt aber nicht, dass der Mann sie herausgeben, löschen oder irgendwie anders zur Verfügung stellen müsste.
Allerdings würde ich in dem genannten Beispiel der Frau relativ wenig Chancen geben, damit durchzukommen. Schlioeßlich hätte sie sich rechtzeitig um die Übernahme oder vertragliche Vereinbarungen kümmern können.
Soweit meine Meinung dazu.