
AW: Urheberrecht beim Privatverkauf von Windows
Aus meiner Sicht käme es darauf an ob es sich um eine OEM handelt oder um eine solo gekaufte Version. Bei letzterer ist der Weiterverkauf eher unproblematisch. Bei einer OEM nur dann, wenn sie zusammen mit der Hardware weiterveräußert wird, mit der sie auch erworben wurde, d.h. meist mit dem PC. Nicht selten klebt deshalb auch der Key an dem dazugehörigen Rechner. Der BGH hat dies zwar in seinem OEM-Urteil (vom 06.07.2000, Aktenzeichen I ZR 244/97) kritisiert und diese Lizensierungspolitik gestopt und verweist auf den Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts. Deshalb werden die meisten neuen PCs mit sog. Recovery CDs verkauft und nicht mehr mit OEM Versionen von Windows und anderer Software.
Dennoch ist der Weiterverkauf von OEM aus meiner Sicht mit Vorsicht zu genießen und muss immer auch im Einzelfall betrachtet werden, schließlich könnten noch weitere Lizenzbestimmungen vorliegen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung