Hallo,ich habe da mal eine Frage:
Wenn man eine Vorladung der Polizei in einer Ermittlungssache wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Verstoss gegen das Urheberrecht durch hochladen einer Datei mit pornografischem Inhalt 03.09.2007 erhält,aber keine Ahnung hat worum es da geht,wie soll man sich da verhalten?
Der beschuldigte ist Inhaber des Internetanschlusses und betreibt zu Hause ein W-Lan-Netz mit 4 PC.Einer vom Beschuldigten,einer von der Ehefrau und zwei PC gehören den 15 + 17 jährigen Kindern.Zeitweilig wird auch noch ein 5 Pc eines ausser Haus wohnenden Kindes benutzt.Der Beschuldigte weiß nichts von dieser hochgeladenen Datei und auf Nachfrage beim Rest der Familie,gibt keiner einen Verstoss zu.Was soll man da bei der Polizei angeben?Ich weiß das der Inhaber des Anschlusses für Vergehen die von seinem Anschluss ausgehen,haftbar ist,aber wie hoch kann da eine eventuelle Strafe ausfallen?Hat da vielleicht jemand eine Ahnung und wie man sich weiter verhalten soll?