
AW: Rechtsfrage: Legal erworbenes Spiel + nachträglicher Download per Tauschbörse
Der Download von Software ist grundsätzlich verboten, da der §53 UrhG hierfür keine Anwendung findet, somit keine PRivatkopie gilt. Bei Software gilt grundsätzlich die Sicherheitskopie. Ob man das Original erworben hat spielt auch keine Rolle, man hat aus meiner Sicht, bzw. eher nach Meinung der Hersteller, eher ein Nutzungsrecht an der Software erworben, aber kein Eigentum. Das ist zwar streitbar, aber in dem Falle, hätte man eben nur ein Nutzungsrecht für die englische Version erworben, aber keines für die deutsche.
Weiterhin wäre der Download, wie aaky schon sagte, von daher verboten, das es sich um eine offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte Vorlage handeln würde. Wenn §53 hier überhaupt anwendung finden würde... aber da es bei Software ja keine Privatkopie gibt, gilt der nicht, was aber nichts daran ändert das der Download im Endeffekt verboten ist.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung