
AW: Privatauktion Gewährleistung Transportschäden
Meine zweite Frage ist, wenn man bei Ebay einen Kaufvertrag abschließt, gibt es da wie bei anderen Verträgen auch eine Art Frist in der der Vertrag Rückgängig gemacht werden kann?
Meinst du damit das Widerrufsrecht? Dann nein. Denn eine Voraussetzung des Widerrufsrechts ist, dass ein Unternehmer der Verkäufer ist.
Ansonsten gelten die normalen Rücktritts- und Anfechtungsgründe des BGB.
Oder um es allgemeiner zu formulieren, was schließt ein Verkäufer denn nun aus wenn er die Gewährleistung auf die Ware nicht gibt.
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html[/url]
Der private Verkäufer kann also durchaus alles ausschließen. Die Frage ist nur, ob der Defekt durch einen Ausschluss auch tatsächlich betroffen ist. Sehr oft wird zwar Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, aber nicht Sachmängel und Mängelgewährleistung.
Kommt also auf den Einzelfall an. In fragwürdigen Fällen würde ich einfach empfehlen, das von einem Anwalt prüfen zu lassen - wenn sich der Aufwand lohnt