
AW: Frage wegen Domainnamen
Denke auch das es schwachsinnig ist. VZ besitzt aus meiner sicht keinerlei Kennzeichnungskraft für etwas, genauso könnte man das "24" vieler Domains abmahnen oder "-online.de". Ich würde da nix unterschreiben als Domaininhaber und es auf eine Klage ankommen lassen. Höchstens im Zusammenhang mit Studium könnte hier eine Verwechlungs oder Verwässerung bestehen, z.B. bei Domains wie AlumniVZ oder UniVZ, hier könnte man noch deutlich streiten, aber AerzteVZ oder AnwaltsVZ wären wohl keine Abmahnung wert.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung