
AW: Namensnennung im Internet
2 Jahre später entschließt sich das Unternehmen diese Namen nicht mehr zu nennen - und streicht diese aus dem Impressum.
Dann muss es auch damit zu tun haben, dass dieser Mensch nicht mehr damit verbunden ist. Sonst würde das Unternehmen gegen die Informationspflicht verstoßen.
Und daraus ergibt sich meiner Meinung nach dann die Antwort auf die anderen Fragen
Darf man in einem neutralen Kontext diese Namen auf einem Blog veröffentlichen?
Man darf sie nur verwenden, wenn sie damit zu tun haben und eine Veröffentlichung nicht gegen andere Schutzrechte verstoßen (also zum Beispiel vom Unternehmen nicht veröffentlicht wurden und auch keine Informationspflicht dazu besteht)
Sieht die Situation besser aus, wenn das veraltete Impressum von einem Internetdienst (wie alexa) kopiert wurde und veröffentlicht wird?
Die Rechtmäßigkeit einer derartige Veröffentlichung würde ich in Frage stellen. Als Mindestvoraussetzzungen würde ich sehen:
a) eine ausdrücklich Kennzeichnung, das es sich hierbei nicht um aktuelle Daten handelt
b) die Genehmigung zur Veröffentlichung vorliegt