
AW: Deutsche Erotikseiten
Eine Authentifizierung der Personen ist doch wahrscheinlich schon durch Angabe der Bank- oder Kreditkartendaten gesichert, oder? Reicht das oder ist da mehr notwendig?
Nein, das reicht nicht. Nach Rechtssprechung reicht nicht mal der PA. Lediglich eine persönliche Identifizierung (zum Beispiel PostIdent) wird als gültiger Nachweis gesehen.
Was sollte man bei jugendgefährdenden Seiten denn sonst noch beachten?
Alles was im Jugendschutz enthalten ist. Es macht keinen Sinn hier Gesetze zu zitieren. Wen es dringend interessiert, der sollte sich - besonders wegen der rechtlichen Brisanz - unbedingt professionelle Hilfe (=Anwalt) suchen.