
AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!
wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Internet eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die AGB´s auch akzeptiert, aber die Bestätigungsmail nicht aktiviert.
Kommt darauf an, ob der Vertrag auch ohne Bestätigungsmail zustande gekommen ist. Kann ja durchaus sein und die Bestätigungsmail hat nur den Sinn, die Angaben zu prüfen. Der Vertrag könnte schon lange geschlossen sein.
Muss man da der Zahlungsaufforderung nachkommen oder nicht. Wichtig! Man hat die Leistungen nicht in Anspruch genommen.
Es kommt auf den Vertrag an, nicht die Inanspruchnahme von Leistungen.
Gibt es Ausnahmen wenn man das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen konnte, weil man keinen Internetzugang hatte?
Nein, da der Widerruf nicht an das Internet gebunden ist. Man kann den Widerruf auch per Post, telefonisch ... machen (abhängig von der Art der Leistung). Aber "ich hatte kein Internet" ist keine Rechtfertigung für die Versäumung der Frist.