
AW: Kann eine solche Domainregistrierung ein Wettbewerbsverstoß sein?
Frage 1: Meiner Meinung nach nicht. Da eine Verletzung nur bei einer Verwendung vorliegen würde.
Frage 2: Warum sollte es? Aus meiner Sicht gibt es darin kein rechtswidriges Verhalten. A hätte - wenn sie es gewünscht hättewn - diese Domaine offensichtlich auch registrieren können. Haben sie aber nicht getan.
Frage 3: Nein. Denn Ziel des Domaingrabbing ist gerade das Erzielen von Gewinnen durch Verkauf.
Frage 4: Eine Verpflichtung zur Übergabe ist in keinem Fall möglich (auch nicht bei Verwnedung) Bestenfalls Aufforderung zur Unterlasdsung der Verwendung. Und wenn sie gar nicht verwendet wird ...
Meine persönliche Meinung: Wenn A es bisher unterlassen hat, sich diese Domaine zu registrieren, hat A auch kein Interesse daran. Es könnte also lediglich ein Verstoß bei Verwendung in Verbindung mit möglicher Unterlassungsforderung vorliegen, den ich aber nicht sehe.
Und was ich auch nicht sehe, solange die Domain nicht verwendet wird hat B auch keinen Wettbewerbsvorteil. Wo sollte der herkommen? Nur weil die Firma A nicht unetr der Domaine erreichbar ist? Sehr sehr schwaches Argument, vor allem weil selbst verschuldet.