
AW: Oh Nochmal Ebay Hilfe bitte
Sehe ich nicht so. Wenn Sachmängel da sind, muss der Verkäufer dafür gerade stehen (Sachmängel haben auch nichts mit dem Ausschluss der Garantie zu tun).
Fraglich würde ich hier sehen, inwieweit der Käufer die Sachmängel bei der Abholung hätte sehen können.
Beispiel:
a) Das Regal war komplett zusammengebaut, die Schubladen drin. Jetzt kommt der Käufer und sagt, die Schubladen fallen immer raus -> meiner Meinung nach keine Chance.
b) das Regal war auseinandergebaut. Der Käufer baut es zu Hause zusammen und merkt, dass die Schubladen nicht passen -> sehr wohl eine Chance und der Verkäufer muss nachbessern
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.