
AW: Teilnahme an einem Onlinegewinnspiel von Minderjährigen
Prinzipiell darf auch ein 15jähriger teilnehmen, wenn die Bedingungen es nicht ausschließen. Allerdings nur, wenn es ohne Kosten (ausschließlich vorteilhaft für den Minderjährigen) ist.
Ansonsten muss die Genehmigung vorliegen.
Und wie muss die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters übermittelt werden? Mit Unterschrift, mündlich und muss sie vorher eingereicht werden oder reicht es, sie im nachhinein zu übermitteln?
Wenn erforderlich gibt es dafür kein Formerforderniss. Im Endeffekt muss sie nur nachweisbar und nachprüfbar sein 
Und falls dann der Gewinn vergeben wird, darf er den auch in voller Höhe erhalten. Allerdings könnten die Erziehungsberechtigten bei einem Millionengewinn schon ein Wörtchen mitzureden haben, was die Verwendung angeht (Stichwort Aufsichtspflicht)