Ab wievielen abgelichteten Personen gilt ein Foto als öffentlich?
Ab wievielen abgelichteten Personen gilt ein Foto als öffentlich?
Gar nicht. Man könnte bestenfalls nicht mit dem Recht am eigenen Bild durchkommen, wenn man nur Beiwerk ist oder das Foto im Sinne journalistischer Berichterstattung verwendet wird.
Ansonsten kann man, sobald man erkennbar ist, mit dem Recht am eigenen Bild argumentieren.
Oder es handelt sich ausschließlich um Personen des Zeitgeschehens (Politiker, Fussballer oder "Promis") oder ähnliches. Aber für normale Fotos gilt in der Regel, ist eine Person deutlich (wieder-)erkennbar, braucht man für die Veröffentlichung bzw. Verwertung des Bildes eine Genehmigung. Ausnahmen sind auch hier aus meiner Sicht aber Ereignisse wie im Stadion oder Konzerten, sofern andere Elemente (Band oder das Spiel auf dem Platz) das Hauptaugenmerk sind und nicht die Personen selbst.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Sicher, ich dachte mal in einer computer zeitschrift gelesen zu haben, dass ein foto ab 3 personen als öffentlich gilt.
was ist mit partyshootern? dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?
da wüsste ich ja adhock 10 seiten, die ich verklagen könnte - kleiner scherz![]()
Die Begründung hätte ich gern gelesenSicher, ich dachte mal in einer computer zeitschrift gelesen zu haben, dass ein foto ab 3 personen als öffentlich gilt.Aber wahrscheinlich sind die dann davon ausgegangen, dass die einzelne Person nicht mehr für das Bild relevant ist - eben nur Beiwerk, oder das Thema des Bildes ist ein anders (Antwort von Styx).
Aber eine derartig pauschalierte Zahl dürfte kaum haltbar sein.
Das Thema hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeitwas ist mit partyshootern? dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?Da hatte man festgestellt, dass man in der Regel durch den Besuch der Party seine Zustimmung dazu gibt ...
Und dann muss man natürlich noch erkennbar und Gegenstand des Bildes sein. Was bei "Menschenmengen" meistens nicht mehr der Fall istdürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?![]()
Schau mal in die AGBs einer Disco die so etwas macht, da steht in der Regel drin das man der Veröffentlichung meist auch mit Betreten der Disco einwilligt. Schon ist das möglich.dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?![]()
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danke euch![]()
Es zwar schon ein anderes Thema, aber who cares. Und zwar: in der Regel unterschreibt man ja solche AGB nicht, bevor man in die Disco geht. Und man wird ja auch nicht informiert. In wie weit können denn solche Regelungen überhaupt gültig sein? Ist der Besucher verpflichtet sich vorher über die AGB / Bedingungen aufzuklären, etwa auf dem Webauftritt der Disco?
Die sind schon gültig, man muss sie ja nicht unterschreiben, man willigt durch Betreten der Disco ein. Im Supermarkt ließt und unterschreibst du auch nichts, dennoch willigst du in die AGBs ein.
Die müssen nur sichtbar ausgehangen sein. In der Discothek finden die sich meist neben der Kasse wo man die Geld-, Knips- oder RFID-Karten bekommt, in manchen hängen sie auch im Eingangsbereich an der Wand im Großformat oder an der Gaderobe.st der Besucher verpflichtet sich vorher über die AGB / Bedingungen aufzuklären, etwa auf dem Webauftritt der Disco?
Auch wenn du sie nicht selbst ließt, willigst du beim Betreten oder Kauf ein, denn sie werden automatisch bestandteil des Vertrages. Man hätte sie ja lesen können.
Im Web ist es ja auch so, die meisten setzen einfach nur das Häkchen und lesen tun sie die AGBs/Nutzungsbedingungen in der Regel nicht. Sind aber trotzdem gültig.
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