
AW: Auslesen von Inhalten von Webseiten
Wenn man Inhalte von Webseiten veröffentlicht - gleich welcher Art - und sie sind durch Urheberrecht geschützt, benötigt man in jedem Fall die Zustimmung des Urhebers.
Inhalte, die nicht durch Urheberrecht geschützt sind könnten ein Leistungsschutzrecht haben (darunter würde ich zum beispiel Suchergebnisse zählen).
Ein automatisiertes Auslesen und Verwendung als "eigene" Inhalte wäre somit rechtswidrig.
Ich würde in jedem Fall die Zustimmung des Betreibers der Webseite einholen. Sonst könnte es sehr schnell ein (teures) Erwachen geben. Und Betreiber protokollieren durchaus die Zugriffe auf ihre Seiten ...