
AW: Legalität von Downloads via Torrent
zu 1, nein. Es kommt darauf an was man läd, nicht womit.
zu 2, ja, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig zum Download bereit gestellt wurde, d.h. wenn der Uploader keine Rechte dazu erworben hat, wovon bei Tauschbörsen immer auszugehen ist. Es ist schließlich auch der Fall das Nutzer von Tauschbörsen nicht die nötigen Rechte (Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht, sowie Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) nicht vom Rechteinhaber erworben haben. Da dies bekannt sein muss, ist die Vorlage hier offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt worden. Somit ist der Download verboten. Ob sie in Deutschland erhältlich ist oder nicht, spielt aus meiner Sicht keien Rolle, da dies vom Urheberrecht auf das Werk keinen Einfluss nimmt.
Auch auf Letterman und Co. können Urheberrechte liegen, von daher gilt das Gleiche wie bei Filmen oder Musik, nur weil es das bei Youtube gibt, heißt es noch lange nicht das man es über eine Tauschbörse tauschen kann. Zum einen ist Youtube aus meier Sicht aufgrund des Streams etwas anderes (ein technisch bedingter Download und somit kein "Download" im eigentlichen Sinne, sofern man es nicht bewusst herunterläd), zum anderen zahlt Youtube (Google) an die GEMA z.B. eine Pauschale. In den USA könnte hier ähnliches erfolgen. Auch kann man hier nicht zwingend von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage sprechen wie in einer Tauschbörse, da es sich hier meiner Meinung nach um einen seriösen Anbieter von Content handelt und dem Nutzer hier keine großen Prüfpflichten auferlegt werden können und er von der rechtmäßigkeit einer solchen Seite wie Youtube und dessen Inhalte ausgehen kann. Bei Tauschbörsen trifft das nicht zu, hier muss er das wissen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung