
AW: Gewerbe bei kostenlosen Dienst mit Spendenbutton?!?
Spende: Freiwillig und ohne Gegenleistung
Alles andere: Einnahmen, die entsprechend anzugeben sind (nicht alles bedingt auch gleich eine gewerbliche Tätigkeit, aber sobald Dienstleistung oder Waren im Spiel sind, ist das sehr wahrscheinlich)
Und die Software zum Download und die Spende gehören direkt zusammen. Die Software mag zwar kostenlos sein, die Spende ist aber "für" den "kostenlosen" Download. Und damit ist ein Zusammenhang gegeben, auch wenn man den hinter der "Spende" verschleiern will.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.