
AW: Onlinevertrag rechtskräftig in der Schweiz?
Wie sieht es mit den Inkassobüros aus? Arbeiten die auch Grenzübergreifend?
Das kann ich beantworten: Ja, es gibt welche.
Ist der Betrag trotzdem zu Bezahlen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, die erst nach erhalt des Geldes bezogen werden kann??
Das dürfte hier wie in der Schweiz ähnlich sein: Wenn ein gültiger Vertrag geschlossen wurde, ja.
Würde man als in der Schweiz lebender einen Onlinevertrag auf einer Deutschen Site abschliessen (inkl. zustimmung der AGB), welcher allerdings laut CH-gesetz Nichtig ist, laut Deutschem aber nicht, wie sieht die rechtliche Situation aus?
Das kommt darauf an, welches Recht gilt. Inter********es Recht ist immer etwas komplizierter und verlangt Spezialisten, die sich in beiden Rechtssystemen auskennen.
Die Frage ist also: Gilt für den Vertrag deutsches oder schweizer Recht. Das zu klären, muss man alle Umstände kennen.