
AW: Inkasso ohne Zahlungserinnerung rechtens?
Ich würde sagen, wenn die Forderung berechtigt ist, sollte man diese auch zahlen. Inwieweit die Inkassogebühren gerechtfertigt sind, müsste man sehen.
Wenn ausser der Kaufbestätigung noch nicht einmal eine gültige Rechnung versendet worden wäre?
Was versteht man unter einer gültigen Rechnung? Eine Privatperson muss zum Beispiel keine Rechnungen erstellen, ein Unternehmer muss zwar eine ordnungsgemäße <Rechnung stellen, die Art der Zustellung ist aber nicht festgelegt.
Wären Zahlungserinnerungen per eMail rechtsgültig - auch wenn der Versand dieser eMail von dem Versender / Verkäufer nicht bestätigt werden könnte?
"Rechtsgültig" ja, nur bei einem Rechtsstreit müsste der Zugang nachgewiesen werden. Das ist bei Emails bekanntlich schwierig, wenn der Empfänger den Zugang verneint.
Soltle man in diesem fiktiven Fall einen Rechtsstreit mit allen Kosequenzen eingehen, oder besser den Inkassobetrag begleichen?
Wie gesagt, wenn die Forderung berechtigt ist, sollte man sich das überlegen, da man sich bestenfalls über die Inkassogebühren streiten könnte.