
AW: Legal gerippte urh-.gesch. Musik mit Freunden tauschen
Wenn diese Personen zu dem höchst persönlichen Kreis gehören für mein Verständnis, ja. Das ist aber meist nur bei der Familie anzunehmen oder bei sehr engen Freunden. Auch kommt es an wie getauscht wird. Werden hierzu die Dateien online gestellt (Filehoster oder passwort geschützter Webspace) ist dies ebenfalls verboten, da die Dateien sich im Internet befinden und dieser immer als öffentlich zugänglicher Raum definiert wird. Egal ob passwortgeschützt oder nicht.
"Freunde" sollte man deshalb nicht zu weit auslegen sondern sehr eng definieren.
ist es legal urheber.gesch. musik zu tauschen wenn man mit einem legalen musikaufnahme programm die songs gerippt hat ?
das rippen mit solchen progs ist legal das weis ich (ton wird per soundcard mitgeschnitten wärend des abspielens), aber ist der tausch mit den legal erworbenen (gerippten) stücken dann auch legal?
Das "rippen" ist nicht per se legal. Wenn dafür ein Kopierschutz umgangen wird, der auch auf fast jeder CD zu finden ist, ist dies verboten.
Ist dies nicht der Fall, kann eine Privatkopie ohne Bedenken erstellt werden. Diese ist jedoch nur für den Privatgebrauch bestimmt, darf also auch nicht weitergeben werden. Legal ist es hingegen aus Radiostreams mitzuschneiden, hier gibt es keine Bedenken, da ja auch kein Kopierschutz umgangen wird. Diese Mitschnitte fallen aber auch unter die Privatkopie und dürfen nicht weitergegeben werden. Außer wie oben schon erklärt im höchst persönlichen Kreis.
Was man unter "tauschen" jetzt verstehen kann ist weit gefächert. Da man hier aber wohl eher mit Personen tauscht die nicht dem höchst persönlichen Kreis angehören, würde ich sagen, es ist zu unterlassen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung