
AW: eBay: Ware beim Versand verloren
Die Differenz müsste meiner Meinung nach das Versandunternehmen tragen, da es sich hier meiner Meinung nach nicht um einen "Versicherungsfall" sondern offensichtlich Pflichtverletzung beim Transportvertrag handelt.
Eine Versicherung tritt nicht für schuldhaftes (vorsätzliches) Verletzen von Verträgen ein. Sollte das Transportunternehmen also behaupten, die Versicherung würde 750 € zahlen, würde ich dies stark anzweifeln. Ich würde in einem solchen Fall eher davon ausgehen, dass das Transportunternehmen von sich aus zahlt - allerdings nur die 750€ und sich dabei auf die Versicherung beruft ...
Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach A in jedem Fall Anspruch auf das gesamtre Geld von B hat und B sich mit dem Transportunternehmen auseinander zu setzen hat (Schickschuld).
Ich würde B auf jeden Fall empfehlen, einen Anwalt hinzu zu ziehen und das Transportunternehmen auf Schadensersatz verklagen.
Ob B gefälscht hat oder nicht liegt meiner Meinung nach nicht in der Verantwortung des A, das ist ein Problem des Transportunternehmens. A muss davon ausgehen können, dass ein beauftragtes Transportunternehmen die Aufgaben erfüllt wie vereinbart.
Wie gesagt: Ich sehe das Problem nicht in der Vertragsbeziehung A zu B sondern in der Beziehung B zu Transportunternehmen (B deshalb, weil A seine Pflicht aus Vertrag mit Übergabe an das Transportunternehmen erfüllt hat).
Ein problematischer Punkt könnte hier inter********es Recht sein (D-NL) aber das kann ich nicht beurteilen, ich habe hier einfach mal ausschließlich deutsches Recht betrachtet.