
AW: Ausländische TV-Aufzeichnungen
Deutsches Recht ist hier anwendbar, da man die Tat ja auch in Deutschland begangen hat.
Ansonsten verweise ich mal auf meinen Beitrag den ich gerade eben in einem anderen Threat zu einer ähnlichen Thematik geschrieben habe. Vielleicht klärt der einige weitere Fragen gleich mit.
[url]http://forum.e-recht24.de/4024-filme-online.html[/url]
Aber ob die Aufzeichnungen in englischer oder deutscher Sprache sind, macht keinen Unterschied. Ich sehe hier den Film selbst als entscheidenden Gegenstand, nicht dessen Sprache.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung