
AW: Firmenname = Domainname = Markenrecht?
Es gibt schon unterschiede. Die "Firma" ist eigentlich nur für Kaufleute (entspr. auch für GmBH, AG usw.) nach dem HGB zulässig, Nicht-Kaufleute tragen eine Geschäftsbezeichnung. Von daher ist die "Firma" meist oft ein wenig missverstanden, nicht jedes Gewerbe ist auch gleichzeitig eine Firma. Due Schutzwirkung der Firma findet sich im HGB (Dritter Abschnitt glaube ich).
Ein Markenrecht entsteht entweder durch Eintragung oder durch Geschäftsgebrauch und entsprechender Bekanntheit. So würde CocaCola auch ohne eine Eintragung ein Markenrecht genießen, da es aufgrund der Bekanntheit im Geschäftsverkehr diese erwerben könnte. Vor Gericht muss das aber entsprechend nachgewiesen werden.
Die Rechtsgrundlage hier ist das MarkenG.
Gleichzusetzen sind beide nicht. Die Firma ist "schwächer" als die Marke und auch u.U. in ihrem Schutz begrenzt. Von daher gibt es ja die Marke.
Eine Domain kann u.U. auch ein Markennamen darstellen. Kommt aber immer darauf an.
Enthält die Domain einen fremden Marken bzw. Firmennamen kann auch eine Verletzung dieser vorliegen. Kommt dann aber auf den Einzelfall an.
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung