
AW: Vertragsabschluss obwohl Minderjährig
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend wirksam - heißt also nicht, dass sie unwirksam wären. Sie werden dann voll wirksam oder nichtig wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen oder ablehnen.
Es gibt jedoch ein paar Punkte zu bedenken
Es besteht soviel ich weiß eine Pflicht zur Rückgewährung der erhaltenen Sachen und Leistungen. Insbesondere bei Dienstleistungen (Einrichtungen und ähnliches) ist das ja kaum möglich, in diesem Fall wird der Minderjährige (oder seine Erziehungsberechtigten) Schadensersatzpflichtig
Wenn bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht wurden (die Bedingungen sehen zum Beispiel vor, dass nur Voljährige die Verträge abschließen dürfen) wird der Minderjährige (oder die Erziehungsberechtigten) in jedem Fall (und in vollem Umfang - neben der Dienstleistung auch der entgangene Gewinn) Schadensersatzpflichtig.