Es kommt vor, dass bei Kontaktbörsen Listen von User erstellt werden.
zB Faker-Listen. Eine Liste von (sagen wir) nicknames, die angibt, wer nicht vertrauenswürdig ist.
Dürfen solche Listen erstellt werden? Und wenn nur für private zwecke:
Wer/bzw. wievielen darf man diese liste zugänglich machen.
man könnte den gedanken auch weiterspinnen und eine datenbank daraus machen, wo man meinungen über user festhält.
(nebenbei: solche webseiten / datenbänke gibt es bereits schon)
in diesem zusammenhang: wie annonym ist ein nickname?
hier im forum wurde ja schon diskutiert chat-verläuft annonymisiert weiterzugeben. doch ist ein nick denn so persönlich?
Ist es schon zu persönlich jetzt beim chat-verlauf oder bei einer datenbank den nick und die adresse des entsprechenden portals anzugeben, wenn bei diesem portal die nicknames (nicht die profilnummern) ständig geändert werden können?
und selbst wenn? die eindeutige angabe des profils, lässt noch keine rückschlüsse auf die person selbst zu. in wiefern darf man also nicknamen/IDs angeben?
bei diesen themen kam es hier häufig zum verweis auf persönlichkeitsrechte. wann genau sind diese verletzt?
vielen dank schon mal im voraus