
AW: Peinliches Foto im Internet
Aber niemand hindert Dich z.B. daran, klipp und klar vor dem Fotografiert-werden zu sagen: "Ok - Ihr dürft mich in der Disco fotografieren und das Bild auf die Disco-Website setzen. Aber wenn ich ein Bild zu blöde finde, dann muß das wieder entfernt werden!"
Das wäre eine Einwilligung mit einer eindeutigen Einschränkung, auf die man sich später berufen könnte.
Wäre es nicht, da eine eindeutige Einschränkung hinreichend bestimmt sein muss. Das "blöd finden" ist nicht nur nicht hinreichend bestimmt, es ist subjektiv. Somit kann der Gegenüber darauf nicht vertrauen und er wäre der Willkür des anderen ausgesetzt. Solche Bedingungen sind meiner Meinung nach nichtig.
Man muß geschäftsfähig sein, um wirksam Verträge abzuschließen. Volltrunkenheit dürfte einen Vertrag nichtig machen. "Angetrunken"...
Eine Einwilligung ist kein Vertrag. Das Recht am eigenen Bild hat mit Vertragsrecht nichts zu tun. Sicherlich gibt es Verträge, die deartige Bestimmungen beinhalten, aber wenn ich jemandem irgendwo erlaube, von mir ein Foto zu machen und das ins Internet zu stellen, habe ich keinen Vertrag abgeschlossen.
Der Abgebildete muß gar nichts nachweisen.
Doch, das man der vor Ort gegebenen Erlaubnis widersprochen hat und Gründe für den Widerruf vorliegen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.