Angenommen man erwirbt bei ebay über sofortkauf eine Lampe für 1 EURO und den überweist den betrag inkl. versankosten, der Veräufer die ware aber nicht liefern will mit dem hinweis auf § 119 BGB ERKLÄRUNGSIRRTUM.
Was kann man tun. Wäre der verkäufer im recht oder kann man auf meinen Kauf pochen?