
AW: Frage zum Namensrecht bei Domains
Meiner Meinung nach gibt es bei Privatpersonen keinen Anspruch auf die Domain. Wie auch, wer sollte das Recht haben wenn mehrere den gleichen Namen haben ... ?
Es sei denn, es sind Personen, an denen ein öffentliches Interesse besteht (wenn "Peter Steiner" im Fernsehen war, kann zunächst davon ausgegangen werden - es sei denn, es war einfach nur mal so ...). Dann könnte von einem "Namensschutz" nach Markenrecht ausgegangen, da diese Leute mit ihrem Namen Geld verdienen (so wird es soviel ich weiß auch von Gerichten gesehen).
Und aus dem Schutz ergibt sich ein Unterlassungs-, aber kein Herausgabeanspruch. Das bedeutet, das Herr Maier die Domain nicht verwenden darf.
Und auf der Basis dieser Annahmen, meine Antworten
a) Nein. Aber nutzen dürfte er sie auch nicht. Er würde also für etwas zahlen, womit keiner was anfangen kann.
b) Theoretisch ja. Dann wäre der Andere eben der, der den Unterlassungsanspruch bekommt. Wer eine solche "belastete" Domaine kauft ist aber selbst schuld.
c) Ja. Da der Verkauf "frei von Rechten Dritter" erfolgen muss. Und ein Unterlassungsanspruch ist ein Recht.
d) Nicht nur das. Auch andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, denn würde Maier das beim Verkauf verschwiegen, wird Maier Schadensersatzpflichtig. Erwähnt es Maier, und der andere kauft trotzdem, nicht (siehe b)