
AW: Fremdaneignung von E-Mail Adresse
Laut Angaben von Y kommt nun die Polizei ins Haus und beschlagnahmt den PC.
Das entschediet schonmal nicht Y sondern die Ermittlungsbehörden. Und ich glaube kaum, dass die Y vorher erzählen, wass sie machen, aber egal 
Kann mir jemand sagen , womit im Falle einer Anzeige X zu rechnen hat?
Kommt darauf an, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
Neben Verleumdung gibt es ja noch üble Nachrede, Verletzung von Privatgeheimnissen, Computerbetrug, ... Abhängig davon kann X dann bestraft werden.
Abgesehen wegen eventueller zivilrechtlicher Forderungen (Schadensersatz), wenn aus den Dokumenten ersichtlich sein könnte, dass X sich als Y ausgibt und Y dadurch irgendwelche Nachteile (Job, Vermögen, Ansehen ...) entstehen könnten.