
AW: Domaininhaber: Name1 c/o Name2
Aus meiner Sicht so wie gesagt. Name 1 müsste ermittelt werden und es müsste versucht werden, Name 1 zu belangen. Name 2 könnte bestenfalls für die Verwendung "geradestehen" - könnte sich aber damit rausreden "Name 1 hätte unberechtigt die Adresse verwendet", dann muss man versuchen (über inter********es Recht) an Name 1 zu kommen.
Allerdings könnte die Domainregsitrierung bei Bekanntwerden der falschen Adresse die Registrierung ohne "Vorwarnung" löschen (müsste nur informiert werden)