
AW: Störerhaftung Internetanschluss
Das Telemediengesetz greift angeblich nicht
Sehe ich auch so. Im Gesetz ist festgelegt, was ein Diensteanbieter ist Wenn mich nicht alles täuscht ist das jemand, der gewerbsmäßig den Zugang zum Internet bereitstellt. Ein Firmenzugang stellt sowas aber nicht dar. Hier sehe ich eher sowas, wie ein Netzwerk. Die Überwachung liegt im Interesse des Firmeninhabers.
weil keine andere juristische Person greifbar ist und er deshalb, weil er niemand benennen kann der die Tat tatsächlich begangen hat, für die Tat hafte.
Sehe ich auch so. Wer seinen (privaten - oder eben für die Firma registrierten) Zugang nciht überwacht, muss, wenn er es nicht weiß, dafür geradestehen. Ansonsten wäre eine Umgehung des Rechts extrem einfach möglich.
Das Telemediengesetz verbietet sogar die Überwachung des Anschlusses.
Auch hier steht die Frage der Anwendbarkeit. Sehe ich eher nicht. Sicherlich darf ein Arbeitgeber zum Beispiel die Rechner nicht überwachen, aber er hat seine Mitarbeiter entsprechend einzuweisen, zu schulen, zu befähigen ...
Jemand begeht mit einem Firmenwagen eine Straftat. Die Person kann nicht ermittelt werden, der Geschäftsführer auf den der Wagen gemeldet ist weiss nicht wer zu dem Zeitpunkt mit dem Auto gefahren ist. Eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches besteht nicht, solange es nicht vom Gericht angeordnet ist. Er kann also nicht sagen wer an dem Tag gefahren ist.
Auch hier haftet er. Nennt sich unter anderem Aufsichtspflicht. Ansonsten würde sich der Firmeninaber (ob berechtigt oder nicht) damit herausreden, und niemand würde bestraft. Und das kann ja wohl kaum im Sinne der Gesetze sein.