
AW: Ware per Nachnahme bestellt, nichts bezahlt
Kann der Versender jetzt nachträglich eine Rechnung stellen. Gibt es eine Frist ?
Sicherlich kann der Versender das Geld fordern. Schließlich ist es Pflicht des Kunden zu zahlen. Er kann jetzt natürlich behaupten, er habe anhand der Rechnung schon bezahlt, allerdings dürfte das auf sehr wackeligen Füssen stehen, allein die Frage "Wie" dürfte den Kunden aus der Bahn bringen.
Und das solche Fehler mal passieren können ist normal. Da wird sich auch kein Gesetz dazwischen drängeln.
Zur Frist: Das ist die regelmäßige Verjährungsfrist. Bei Unternehmer gegen Verbraucher 2 Jahre.
Wie verhält sich das wenn das Paketunternehmen vergisst die Nachnahme bei Übergabe zu fordern ?
Dann wäre das Paketunternehmen haftbar. Dürfte aber ein eher sehr, sehr seltener Ausnahmefall sein.