
AW: ware anders als beschrieben
Sowohl bei a) und b) würde ich auf Anhieb sagen nur bei Anzeige (Betrug - Grundlage für zivilrechtliche Forderung) und zivilrechtliche Forderung nach Erfüllung.
Da dieses Vorgehen eindeutig Betrug ist (und auch eine Masche, die bei Online-Käufen immer noch vorkommt) sollte auch sehr schnell gehandelt werden.
gibt es überhaupt möglichkeiten (man denke an die unterschriebene empfangsbestätigung)
Ja, denn der Verkäufer muss in dem Fall nachweisen, dass er den PC versandt hat. Wichtig natürlich, dass der Käufer auch Zeugen dafür benennen kann, was er bekommen hat.