Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar wenn jemand eine Domain registriert die offensichtlich jemand anders zusteht und zur Verwirrung sorgt und man Ihm eine Unterlassung zugesendet hat müsste er es ja unterlassen unter dieser Domain erreichbar zu sein, oder?
Die Person hat nun folgendes gemacht. Sie hat die Alte Domain als weiterleitung benutzt, d.h. wenn man die Domain weiterhin aufruft wird man weitergleitet auf die „Neue“ Domain. Müsste er diese Weiterleitung auch unterlassen??
Danke im Vorraus, rechtliche Angaben wären u.U, hilfreich.