
AW: Domain - Urheberverletzung
Ist aus meiner Sicht egal, ob man darauf anspielt oder nicht, wenn der Inhaber der Marke sich dadurch in seinen Rechten gestört fühlt, könnte er dagegen vorgehen. Ich würde die Wahrscheinlichkeit auch als recht hoch sehen. Denn hier könnte durchaus eine Ververwechslungsgefahr vorliegen, da einem neutralen Nutzer es so erscheint, als ob es ein Laden wäre, bei dem man Payback-Punkte einlösen kann bzw. dort welche erwerben könnte.
Andererseits könnte auch eine Verwässerungsgefahr vorliegen, nämlich das der gute Ruf des Markennamens "PayBack" für andere Zwecke ausgenutzt würde.
Ich würde hier jedoch eher eine Verwechslungsgefahr sehen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung