
AW: Ebay-Artikel: Rücktritt, weil Artikle nicht nur "alt", sondern unbarucbar?
Es kommt darauf an.
Gesetzlich kann man bei zugesicherten Eigenschaften Sachmängel geltend machen (Nachbesserung, Rückritt).
In dem genannten Beispeil würde ich aber Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften oder das Fehlen wesentlicher Eigenschaften annehmen. Rechtlich gibt es da die Beispiele des Autokaufs, wo das Auto mehr Kilometer gefahren wurde als auf dem Tarro steht oder wo verschwiegen wird, dass es ein Unfallwagen ist.
In solchen Fällen werden ebenfalls Sacmängel angenommen, die zur Nachbesserung oder zum Rücktritt berchtigen. Allerdings muss es sich dabei immer um wesentliche Eigenchaften handeln, ohne die (oder bei deren Kenntnis) der Kaufvertrag nicht zustande gekommen wäre.
Inwieweit das bei Musikinstrumenten der Fall ist müsste ein Fachmann klären, ist es da nicht so, je älter umso wertvoller
(kleiner Scherz)
Man muss aber weder bei eBay damit rechnen, noch hat das was mit eBay zu tun. Das ist allgemeines Kaufrecht.