
AW: erst domain oder marke?
Man könnte Unterlassung fordern, ja. In dem geschilderten Fall ist es jedoch auch eine Frage der Priorität. Der Markeneintrag, ist nach der Registrierung der Domain erfolgt. Dies bedeutet das die Marke Prioritäts jünger ist. Auch kann eine Domain ebenfalls eine schützbare Geschäftsbezeichnung oder gar Marke sein, wenn sie Unterscheidungskraft besitzt.. Eine Eintragung braucht es nämlich nicht grundsätzlich um einen Schutz zu erlangen. Dieser kann auch aufgrund Verkehrsgeltung entstehen. Bei einer Kollision kommen die §§ 5 und 6 Abs. 1 MarkenG zur Anwendung, welche die Priorität in solchen Fällen regeln. Der Domaininhaber könnte sogar einen Löschungsanspruch gegenüber der eingetragenen Marke haben, wenn diese jüngeren Datums ist.
Entgegenstehen könnte natürlich die fehlende Nutzung der Domain. Hier würden dann oben genannte Punkte entsprechend wegfallen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung