Hallo liebe Forumsteilnehmer,
nehmen wir mal an jemand schreibt bei eBay die Verkäufer an und fragt nett ob er die Verkaufsbilder auf seiner Webseite zeigen darf. Wenn man eine positive Rückmail mit einer Erlaubnis bekommt darf man diese Bilder dann im Netz zeigen oder hat der spätere Käufer dieser Ware auch ein Bildrecht und somit ein Wort zur Veröffentlichung der Bilder mitzureden?
Nette Grüße,
ROGER01