
Tatsächlicher Schaden bei Vertragsrücktritt
Ein Händler hat wegen Rücktritt des Käufers nach seinen AGB einen Anspruch auf Ersatz des ihm "tatsächlich entstandenen Schadens".
Kann der Händler in diesem Fall mit Recht den Ersatz der folgenden kalkulatorischen Kostenzuschlagssätze (in Prozent) fordern?
Personalkosten (für den technischen Bereich, Service und Verwaltung),
Sachskosten für Geschäftsräume,
Kosten für Werbung,
Gewerbesteuer,
Zinsen für Fremdkapital,
Zinsen für Eigenkapital und Abschreibungen
entgangenen Gewinn