
AW: Urheberrechtsverletzung mit Screenshot
Also ich halte den "Disclaimer" wenn man es mal so nennen kann für unwirksam. Eine Urheberrechtsverletzung kann man hiermit nicht abwenden. Man könnte es ja schließlich auch mit MP3s und Warez etc. genauso machen. Ich stelle das ganze Zeugs mal online und wenn es jemanden stört, soll er es sagen. Aber so lange biete ich es einfach mal an.
Ist jetzt ein wenig überspitzt, aber würde sich genauso verhalten.
Das es an anderer Stelle auch "gratis" zu haben ist, ist unerheblich. Vielleicht hat derjenige eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder eine Lizenzgebühr bezahlt. Nur das es woanders für lau zu haben war, heißt noch nicht das auf dem Bild keine Urheberrechte liegen.
Auch ist es egal ob es sich um ein Screenshot handelt oder um eine Kopie. Beides bildet schließlich das geschützte werk in gleicher Weise ab. Wenn man dies öffentlich zugänglich macht oder eben verbreitet, kann eine Urheberrechtsverletzung stattfinden.
Ein Screener von einem Kinofilm ist schließlich auch verboten und ist sozusagen der "Screenshot" eines Filmes.
Die abgelichtete Person selbst wird sich wohl kaum melden. Denn das Urheberrecht hat nur der Urheber, also der der das Bild auch erstellt hat, bzw. ein anderweitiger Rechteinhaber. Dies könnte eine Agentur oder ähnliches sein, zwar ggf. auch die abgelichtete Person, ist aber eher selten.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung