Hallo,
angenommen, A verstößt bei einem eBay-Angebot nach der Nennung eines Grundpreises kurzzeitig gegen die PAngV, weil er vergisst, zum jeweiligen Grundpreis den Hinweis "zzgl. x EUR Versand" zu schreiben.
Nach kurzer Zeit fällt ihm das auf; es wurde kein Artikel davon verkauft, der Fehler wurde jetzt schon abgestellt. Könnte ein Konkurrent trotzdem abmahnen?