
AW: Download von z.B Konsolenspielen bei Rapidshare
Warum sollten Hersteller von Software nicht auch dagegen vorgehen? Es stand sogar öfters in Web, das Hesteller bereits Filesharer angeklagt haben.
Was die Gesetzesänderung im UrhG angeht, da hat sich für Spiele bzw. Software eigentlich nichts geändert. Der Download war auch schon vorher verboten, da es für Software keine Privatkopie gibt, sondern nur eine Sicherheitskopie, für diese bedarf es das Original.
Das Strafmaß hängt immer vom Einzelfall ab. Das Strafverfahren dient eigentlich nur dazu den Anschlussinhaber zu ermitteln. Meist wird es dann eingestellt. Dann folgt eine Unterlassungserklärung, dazu kommt meist noch eine Zahlungsaufforderung. Diese kann drei oder vierstellig sein, meist letzteres. Wir dies abgelehnt, folgt ein Zivilverfahren, welches teurer werden kann und nur in den wenigsten Fällen für den Beklagten entschieden wird.
Ich würde da jetzt keine größere oder geringere Chance sehen erwischt zu werden. Die Funktionsweise ist die Selbe wie bei Musik, nur eben das die Musikindustrie ein wenig "lauter" trommelt als die anderen beiden (Film und Software)
Aber zum Schluss nochmals, der Download von Software, also auch Spielen, ist schon immer rechtswidrig gewesen, da hier keine Privatkopie nach § 53 UrhG besteht.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung