
AW: Urheberrecht bei antiken Bildern
Also auf dem antiken Bild selbst, liegt natürlich kein Urheberrecht mehr. Das liegt nicht nur daran das evtl. Nachfahren nicht mehr ausfindig zu machen sind, sondern das das Urheberrecht schon abgelaufen wäre.
Jedoch könnte auf dem Bild von dem Bild ein Urheber- oder Leistungsschutzrecht liegen. d.h. nicht der Erschaffer des abgelichteten Werkes wird hier geschützt, sondern der Ersteller des Bildes von diesem Werk.
Somit wäre derjenige zu fragen, der das Bild, welches Online gestellt werden soll, erstellt hat. Nicht derjenige von dem abgelichteten Werk.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung