Hallo,
in der letzten Zeit gab es ja unterschiedliche Gerichtsurteile, wer und wie ggf. für die Einträge in Foren haftbar ist.
Die Aussagen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, betrafen deutsche Webseiten.
Wie ist es aber, wenn eine Webseite zwar unter einer de Domain erreichbar wäre, (oder unter einer anderen Domain), der Betreiber der Website aber vom nicht europäischen Ausland, z.B. der Schweiz die Webseite betreibt.
Welches Recht käme im Streitfall dann zur Anwendung?
Schweizer Recht, weil dort die Firma ihren Sitz hat?
Deutsches Recht, weil die Webseite z.B.über eine de Domain erreichbar war oder auf Deutschland abzielt?
Gruß